
Geeignet ist unsere Zwei-Zimmer-Wohnung einerseits für Schwerkranke, die aus verschiedenen Gründen weder zu Hause noch in einem Pflegeheim sterben wollen. Manchmal lässt es die familiäre oder die räumliche Situation zu Hause nicht zu. Ein Grund, in der Hospizwohnung leben zu wollen, kann sein, wenn eine Familie ihr eigenes Heim nicht mit dem Tod eines Familienangehörigen «belasten» will und die herannahende Situation nicht alleine tragen möchte.
Die Hospizwohnung kann auch pflegenden Angehörigen kurzzeitige Entlastung ermöglichen. Zusammen mit der Spitex übernehmen unsere Begleitenden dann die Betreuungs- und Pflegeaufgaben.
Ein Aufenthalt will organisiert sein
Wir von der Hospizgruppe werden vom Spital kontaktiert und an einen runden Tisch zur Besprechung hinzugezogen oder Sie als Angehörige nehmen direkt mit uns Kontakt auf: Telefon: +41 79 711 44 00.
Danach vereinbaren wir mit Interessierten einen Besichtigungstermin. Gut, wenn der Betroffene ebenfalls mit dabei sein kann. Dabei habe ich mehrmals erlebt, dass die Kranken sofort in der Wohnung bleiben wollten, weil sie sich in der Umgebung so wohl gefühlt haben. Jedoch brauchte es zwei bis drei Tage Geduld, bis der Einzug in die Wohnung vorbereitet ist.
Wenn Sie als Angehörige uns direkt kontaktieren, nehmen wir zunächst mit dem Lotsendienst der Spitex Kontakt auf. Dieser macht eine Bedarfsabklärung und beurteilt, ob es überhaupt möglich ist, den Patienten, die Patientin in die Hospizwohnung zu nehmen. Da tauchen Fragen auf wie: Können wir die Schmerzen unter Kontrolle halten? Kann es zu Komplikationen kommen, die wir in der Wohnung nicht gut bewältigen können, etwa schwere Krampfanfälle?
Unsere Begleitenden helfen, Angehörige zu entlasten
Ist der Entscheid gefallen, die Wohnung zu beziehen, dann besprechen wir mit den Angehörigen und dem Patienten, der Patientin, wie die Betreuung durch die Familie übernommen werden kann. Gemeinsam legen wir fest, wann sie gerne entlastet werden würden. Unsere Begleitenden können die Nacht übernehmen und tagsüber jemanden stundenweise oder ganze Tage betreuen.
Ein sehr individueller Betreuungsplan kann folgendermassen aussehen: vormittags von 9 bis 11.30 Uhr und nachts von 22 bis 7 Uhr. Dann «rekrutieren» wir die Begleitenden für die Zeitfenster. Im nächsten Schritt legen wir einen Termin fest für den Eintritt. Dabei sind Sie als Angehörige, die Spitex, allenfalls das Spital und bei Bedarf der palliative Brückendienst involviert.
Wir arbeiten mit dem palliativen Betreuungsplan. Dazu gehören die wichtigsten Diagnosen sowie die Angabe von Reservemedikamenten, die bei Bedarf von den Begleitpersonen verabreicht werden dürfen. Wichtig: Der Hausarzt ist informiert und hat seine ärztliche Betreuung zusagt. Sollte der Hausarzt dies nicht übernehmen wollen, haben wir die Möglichkeit, auf die ärztliche Leiterin der Palliativ-Abteilung des Spitals Walenstadt und eine Ärztin der PizolCare-Praxis zurückzugreifen.
Flexible Anpassung des Betreuungsplans
Zum Zeitpunkt des Eintritts treffen wir uns von der Leitung der Hospizwohnung zusammen mit der Spitex, als Fachorganisation für die Pflege, mit dem Patienten, der Patientin sowie den Angehörigen. Wir besprechen, wo was in der Wohnung zu finden ist, wie es mit der Wäsche und der Verpflegung läuft etc. Für den etwaigen Notfall gibt es eine Notfallknopf, der 24 Stunden mit der Spitex verbunden ist. Wir erklären die Einsatzpläne unserer Begleitenden, sowie die der Spitex. Die Angehörigen erhalten Einsatzplan, Notrufnummern und einen Schlüssel für die Wohnung. Pflegepersonal und die Begleitenden erhalten einen Schlüsselcode, mit dem Sie sich zur Einsatzzeit Zutritt zur Wohnung verschaffen können.
Alle zwei bis drei Tage oder bei Bedarf besprechen wir, ob der Betreuungsplan noch immer den Bedürfnissen entspricht oder angepasst werden muss. Allenfalls möchten noch weitere Angehörige die Betreuung des Schwerkranken etwa in der Nacht übernehmen oder die Angehörigen möchten sich noch weiter entlasten lassen und weniger Zeit in der Wohnung verbringen. Dann suchen wir zusätzliche Begleiterinnen.
Wir schenken Zeit für einen würdigen Abschied
Ist der Patient, die Patientin verstorben, kontaktieren wir die Spitex und den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst, um den Tod ärztlich bestätigen zu lassen. Und selbstverständlich verständigen wir die Angehörigen. Meist sind sie sowieso vor Ort. Die Spitex versorgt den Toten, wäscht ihn allenfalls, kleidet ihn nach Wunsch der Angehörigen ein und richtet ihn schön her. Die Begleitenden helfen gerne mit.
Auf Ihre religiösen Bedürfnisse gehen wir gerne ein, es ist aber keine Voraussetzung für unsere Dienste, wir verstehen uns konfessionsneutral.
Jetzt ist Zeit, in aller Ruhe Abschied zu nehmen. Wir bahren Verstorbene gerne in der Wohnung auf.
Unser Netzwerk arbeitet interdisziplinär
Wir sind vernetzt und knüpfen bei Bedarf weitere Kontakte zu Institutionen. Etwa zum palliativen Brückendienst, zu den psycho-onkologischen Diensten, zu Seelsorgerinnen, Seelsorgern, zur Mintegra, zu Pro Senectute etc. Auf Wunsch von Patienten, Patientinnen und von Angehörigen ziehen wir die naheliegende klösterliche Seelsorge hinzu.
Spenden helfen bei der Finanzierung
Der Tagessatz in unserer Hospizwohnung ist nicht kostendeckend. Unsere Begleitenden engagieren sich ehrenamtlich. So können wir den Tagessatz sehr tief halten. Die übrigen Kosten werden durch Spendengelder finanziert.
Unsere Hospizwohnung sollen alle nutzen können. Ein sehr grosszügiger Spender ermöglichte uns, ein Konto für Härtefälle zu eröffnen. Daraus entnehmen wir Gelder, wenn jemand nur wenige Mittel zu Verfügung hat.
Der Umfang der Leistungen für andere Dienste ergibt sich aus der Bedarfsabklärung. Mehrleistungen kosten zusätzlich, sie werden möglicherweise von der Kranken- oder der Zusatzversicherung übernommen. Diese Rechnungen erstellen die jeweiligen Leistungserbringer.
Auswärtige Patienten, Patientinnen willkommen
Selbstverständlich können Personen aus anderen Gebieten der Schweiz bei uns wohnen. Sollten allerdings mehrere Anfragen zeitgleich erfolgen, würde die Person aus der Region bevorzugt.
Wie lange kann jemand bleiben?
Bei der Begleitung in der letzten Lebensphase haben wir keine Limitierung. Die Wohnung darf von den Angehörigen über den Tod hinaus benutzt werden – für maximal 14 Tage. Beim Entlastungsangebot für pflegende Angehörige begrenzen wir die Aufenthaltsdauer auf zwei Wochen, damit die Wohnung wieder Sterbenden zur Verfügung stehen könnte.
Jedem Bewohner, jeder Bewohnerin, ist es selbstverständlich möglich, wieder aus der Wohnung auszuziehen. Etwa, weil ein Spitaleintritt nötig ist oder weil jemand eine andere Lösung gefunden hat. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage bei einem regulären Austritt. Nach Absprache ist ebenfalls ein früherer Auszug möglich. In anderen Fällen, also wenn sich eine Dringlichkeit ergibt oder sich eine unvorhersehbare Veränderung einstellt, ist eine Verlegung in eine andere Institution jederzeit möglich.
Voraussetzungen, die Wohnung nutzen?
Folgende Kriterien haben wir für den Eintritt festgelegt. Letztendlich entscheidet die Spitex, ob es möglich ist, die Person in der Hospizwohnung zu pflegen
Körperliche Aspekte
- Fortgeschrittene, palliative Situation
- Patient, Patientin und Angehörige sind über die gesundheitliche Situation informiert
- Reanimationsstatus «nein»
- Stabile Symptome
- Medizinische Anordnungen sind für die Spitex handhabbar (bei Bedarf mit Unterstützung des palliativen Brückendienstes)
- Es besteht keine Notwendigkeit für die permanente Anwesenheit von medizinisch-pflegerischen Fachpersonal
- Bereitschaft, zu gegebener Zeit ärztlichen und pflegerischen Kontakt herzustellen
Psychosoziale Aspekte
- Patient, Patientin und Angehörige fühlen sich mit dem verfügbaren ambulanten Betreuungsnetzwerk ausreichend abgesichert
- sichergestellte Finanzierung
- Überbrückungssituation bis Langzeitlösung gefunden wird
- Vorübergehende Entlastung des familiären Betreuungssystems
Kulturelle Aspekte
- Sprachliche Verständigung muss sichergestellt sein.
Darf jemand in der Wohnung selbstbestimmt sterben?
Als Teil des Palliative-Care-Netzwerkes distanzieren wir uns von Sterbehilfeorganisationen. Wir sind überzeugt, ein würdevolles Sterben und Abschiednehmen ist bei schwerer Krankheit möglich, wenn bedürfnisorientierte Unterstützung von Familie, Freunden und verschiedenen Fachpersonen vorhanden sind.
Rundgang durch die Hospizwohnung.
(Kamera, Regie und Realisation: Patrick Pfiffner)