Der Gedanke der Hospizwohnung ist, dass Angehörige zusammen mit ausgebildeten Ehrenamtlichen ihren schwerkranken Mitmenschen betreuen, ohne sich selbst zu überlasten. Elisabeth Warzinek, Präsidentin der Hospizgruppe Sarganserland, beantwortet Fragen zur Hospizwohnung und erklärt, wer wie lange in der Hospizwohnung leben kann.
Bis vor wenigen Jahren gab es in der Region keine Hospizbetten. Stationäre Hospize waren projektiert oder im Aufbau. Es war ein grosses Anliegen meiner Vorgängerin Helen Hidber, Hospizbetten im Sarganserland anbieten zu können. Dort sollten Angehörige möglichst wohnortsnah die Möglichkeit haben, würdig Abschied nehmen zu können. Ein kleines, aber feines Angebot sollte es sein.
Und das wurde unsere Hospizwohnung. Ein Ort der Ruhe für Menschen, die ihre letzten Lebenstage im Kreis ihrer Liebsten verbringen möchten. Hier können sich Angehörige, Freunde, Freundinnen selber in der Betreuung einbringen. Und ebenso erhalten sie die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, Energie zu tanken oder einfach auszuruhen und wieder einmal durchzuschlafen. Die Atmosphäre ist familiär, hell und freundlich. Unsere Wohnung ist ein gemütliches, zeitlich begrenztes Zuhause.
Beim Eintritt ist eine Vorauszahlung von 1000 Franken zu leisten. Der Pensionsvertrag von 70 Franken pro Tag stellt Ihnen die Hospizgruppe Sarganserland in Rechnung. Er enthält folgende Leistungen:
Die Kosten werden bei Beendigung des Mietverhältnisses mit der Kaution verrechnet.
Rundgang durch die Hospizwohnung.
(Kamera, Regie und Realisation: Patrick Pfiffner)
O Herr, gib jedem seinen eignen Tod.
Das Sterben, das aus jenem Leben geht,
darin er Liebe hatte, Sinn und Not.
Rainer Maria Rilke (1875 – 1926)
Elisabeth Warzinek
«In der Hospizwohnung entlasten
Begleitende die Angehörigen.»
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